E-Mail: info@physioaktiv-lich.de

Patienteninformation

Für unser umfangreiches Therapieangebot besitzen wir die Zulassung aller Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.

Die Termine können individuell nach Ihren Wünschen vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.Termine können persönlich, telefonisch oder per Email vereinbart werden.

Terminabsagen

Es ist uns ein großes Anliegen Ihre Behandlungen optimal zu gestalten. Um die Regelmäßigkeiten Ihrer Behandlungen zu gewährleisten, geben wir Ihnen feste Termine. Für eine funktionierende Terminplanung bitten wie Sie, Ihre Termine pünktlich einzuhalten! Erfolgt Ihre Abmeldung nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin, sind wir gezwungen, Ihnen die ausgefallene Behandlung privat in Rechnung zu stellen. Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist aus gesetzlichen Gründen hierfür nicht möglich.Wir sind stets bemüht Sie optimal zu betreuen und wenn möglich bei nur einem Therapeuten zu terminieren.

Aus verschiedenen Gründen (Krankheit, Urlaub, zeitliche Flexibilität) ist dies leider nicht immer möglich.In diesem Fall werden Sie von unseren Rezeptionsmitarbeiterinnen entsprechend informiert.

Gesetzliche Krankenkassen

Gültigkeit der Verordnungen: Bitte achten Sie darauf das zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und der ersten Behandlung nicht mehr als 14 Tage liegen dürfen.

Rezeptgebühr: Bitte beachten Sie, das Sie seit dem 01.07.2004 quartalsunabhänig bei jedem Kassenrezept eine Rezeptgebühr von 10 € + 10% des Rezeptwertes leisten müssen.Diese begleichen Sie bitte spätestens nach dem 3. Termin in unserem Therapiezentrum.

Behandlungszeit: Die gesetzliche Behandlungszeit für Heilmittelverordnungen beträgt im Durchschnitt 15 min.Unsere Behandlungszeit beläuft sich auf 20 min.

Bitte bringen Sie Ihr Rezept, Ihre Krankenversicherungskarte, ein großes Handtuch und falls vorhanden, ärztliche Befunde mit.

Private Krankenversicherung

Bei der Terminvereinbahrung erhalten Sie eine Übersicht mit unseren aktuellen Honorarsätzen therapeutischer Behandlungen für privat versicherte Patienten. Diese Honorarsätze sind durch den Patienten zu begleichen, unabhänig davon, ob eine Versicherung diese ganz, teilweise oder nicht erstattet. Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet Ihren jeweiligen Tarif zu kennen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Leistungen Ihrer Krankenversicherung.

Therapieergänzung auf Privatrezept

Sie haben die Möglichkeit auf Therapieergänzung auf Privatverordnung wenn keine kassenärztliche Verordnung ausgestellt wurde.In diesem Fall orientiert sich unser Honorar an den Betrag für privat versicherte Patienten. Unsere Mitarbeiterinnen an der Rezeption informieren Sie gerne.